Redaktion Dachdecker Graz, Ratgeber-Redaktion für Dach und SpenglerStand 26. Oktober 2026
Seit 1. Juni 2026 fördert das Land Steiermark mit der „Thermischen Sanierung mit Sanierungskonzept“ Maßnahmen an der Gebäudehülle, darunter die Dämmung des Dachs. Die Förderung beträgt 10 % bei einer Maßnahme, 20 % bei zwei, 25 % bei drei und 30 % bei vier Maßnahmen, höchstens 80.000 Euro. Voraussetzung ist ein Sanierungskonzept und eine Registrierung vor Beginn der Arbeiten (ORF Steiermark, 28.05.2026).
Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept
Die Förderung führt die früheren Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ zusammen. Gefördert werden Eigentümer, Mieter und Bauberechtigte, die Wohngebäude thermisch sanieren (ORF Steiermark).
- Förderfähig: Dämmung von Außenwänden, Dach oder Kellerdecke sowie Tausch von Fenstern und Außentüren
- Förderhöhe: 10 % (1 Maßnahme), 20 % (2), 25 % (3), 30 % (4 Maßnahmen)
- Höchstbetrag: 80.000 Euro, bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen 30.000 Euro pro Wohneinheit
- Voraussetzung: individuelles Sanierungskonzept mit Sanierungsfahrplan
- Ablauf: Registrierung auf der Website des Landes Steiermark vor Beginn der Arbeiten, danach Antrag in zwei Stufen
Große Eigenheimsanierung 2026: beim Hauskauf
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft und anschließend thermisch saniert, kann seit 1. März 2026 die „Große Eigenheimsanierung“ nutzen: ein Landesdarlehen bis 80.000 Euro und für die thermische Sanierung bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 24.000 Euro, bei nachwachsenden Rohstoffen bis 27.000 Euro (Land Steiermark, Wohnbau). Auch hier ist ein Sanierungskonzept nötig.
Was das für Ihr Dach bedeutet
- 1Dämmung einplanen. Die reine Neueindeckung ist meist nicht förderfähig, die Dämmung im Zuge der Sanierung schon.
- 2Maßnahmen bündeln. Dach plus Fenster oder Fassade erhöht den Fördersatz von 10 auf 20 % oder mehr.
- 3Vor Baubeginn registrieren. Erst registrieren, dann beauftragen und anfangen.
- 4Unterlagen sammeln. Angebot mit Flächen, Dämmstärken und Materialien, Rechnungen und Fotos.
Unterlagen, die wir Ihnen liefern
- Angebot nach Positionen mit Dachfläche und Dämmstärke
- Materialangaben für den Nachweis
- Fotodokumentation vorher und nachher
- Rechnung mit den förderfähigen Positionen getrennt ausgewiesen
Wichtig
Förderbedingungen und Budgets ändern sich. Förderungen werden nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Richtlinie auf wohnbau.steiermark.at. Unabhängige Energieberatung bietet zum Beispiel die Regionalenergie Steiermark an. Mehr zur Ausführung auf der Seite Dachdämmung Graz.

